ABLAUF

ÄRZTLICHE VERORDNUNG
-
Ein*e Allgemeinmediziner*in oder ein*e Facharzt*Fachärztin stellt Ihnen eine Verordnung aus.
-
Auf der Verordnung muss die Anzahl der Therapien und die Dauer pro Einheit angegeben (z.B. 10 Einheiten à 60 Minuten) sein.
ERGOTHERAPIE
-
Die ergotherapeutischen Behandlungen werden terminisiert und durchgeführt.
-
Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Bankomat nach jeder Therapieeinheit.
HONORARNOTE EINREICHEN
-
Nach der letzten Therapieeinheit erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein und reichen dies zusammen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
KOSTENRÜCKERSTATTUNG
-
Die Teil- oder Rückerstattung der Therapiekosten variiert je nach Krankenkasse.
-
Einige Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Kostenanteil.